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  • AutorenbildJanine Wolf

Wir haben die Rechtslage stets im Blick

Im Lebensmittelrecht gibt es aufgrund neuer Untersuchungen und Studien ständig Änderungen sowie Anpassungen. Damit es zu keinen Beanstandungen seitens der Lebensmittelüberwachung kommt und um den Verbrauchern sichere Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel anzubieten, beschäftigen wir uns aktiv mit der aktuellen Rechtslage. Sollten sich Änderungen ergeben haben, so schlagen wir unseren Kunden unverzüglich Empfehlungen zur Anpassung der Rezeptur oder der Deklaration vor.


Verbot von Titandioxid


Titandioxid (E171) war beispielsweise ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und wurde als weißer Farbstoff bzw. Träger für andere Farbpigmente eingesetzt. Diesen nutzte man unter anderem für Tabletten-Coatings. Neuste wissenschaftliche Einschätzungen ergaben, dass eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) nicht mehr zu 100% ausgeschlossen werden kann. Deshalb gilt an diese Stelle das sogenannte Vorsorgeprinzip, dass im Gesetz fest verankert ist: Wenn wissenschaftliche Zweifel an der Sicherheit der Lebensmittel bestehen, wenn auch nicht vollends bestätigt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Für Titandioxid führte das zum Verbot des Zusatzstoffs.


Der zeitliche Wertegang des Verbots


Ab 01.01.2020 war E171 bereits in Frankreich verboten. Durch eine aktive Beobachtung der gesamteuropäischen Gesetzeslage können wir frühzeitig auch auf die kommenden Veränderungen in Deutschland schließen. Im Oktober 2021 haben dann die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Sollte es keine Einwände geben, sollte das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten. Damit war für uns war ein Handlungsbedarf ersichtlich. Aus diesem Grund haben wir die Rezepturen unserer Kunden genaustens geprüft und in Abstimmung mit unseren Kunden mit der Anpassung der Produkte begonnen. Dieses frühzeitige Handeln konnte unseren Kunden eine ressourcenschonende Umstellung gewährleisten. Am 07.02.2022 trat die EU-Verordnung 2022/63 (Verbot von Verwendung und Verkauf von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff) in Kraft. In der 6-monatigen Übergangsfrist konnten bestehende Packmittel aufgebraucht und der Altbestand heruntergefahren werden. Bereits produzierte Waren durften bis 07.08.22 in Verkehr gebracht werden und dürfen aktuell noch bis zum Ablauf des MHD abverkauft werden.


Unser Versprechen an unsere Kunden


Unsere Betreuung endet nicht mit der Auslieferung Ihrer Produkte. Wir behalten die Rechtslage auch weiterhin im Blick und informieren Sie, falls Anpassungen notwendig sind. Dabei ist es für uns selbstverständlich, Ihnen eine neue Rezeptur zu vorzuschlagen und die Deklaration anzupassen. So erhalten Sie stets Produkte, die nach den aktuellen Gesetzen produziert werden.


Wir freuen uns, auch Ihnen diesen Service anbieten zu können.

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