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  • AutorenbildJanine Wolf

Lebensmittelkennzeichnung – das müssen Sie beachten

Verpackte Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden, das wissen Sie sicherlich bereits. Allerdings gibt es dabei Einiges zu beachten.

Es gibt sowohl Pflichtelemente als auch freiwillige Kennzeichnungselemente.

Die Pflichtkennzeichnung muss bei allen verpackten Lebensmitteln vorliegen. Freiwillige Kennzeichnungselemente, können aber müssen nicht getätigt werden. Aber wenn man sich entscheidet, freiwillige Angaben zu machen, müssen auch hier bestimmte Vorgaben beachtet werden.


Auf einen Teil der Pflichtkennzeichnung gehen wir in diesem Beitrag ein.

Die Schriftgröße

Die verpflichtenden Angaben (z. Bsp. Zutatenliste, Nährwerttabelle, Allergene, etc.) auf einem Etikett müssen mindestens 1,2 Millimeter hoch sein - gemessen wird das an der x-Höhe. Natürlich dürfen die Buchstaben auch gern größer sein. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen und Abweichungen, bei denen andere Vorgabe zur Schriftgröße gelten, so zum Beispiel die Angabe der Füllmenge.

Das Sichtfeld

Das Sichtfeld einer Verpackung ist eine Fläche, die aus einem einzigen Blickwinkel gelesen werden kann. In ein Sichtfeld gehören: Die Bezeichnung des Lebensmittels, die Nettofüllmenge sowie der Alkoholgehalt bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 % vol.

Das Zutatenverzeichnis

Vor die Zutatenliste gehört das Wort “Zutaten:”, Inhalt oder Inhaltsverzeichnis dürfen Sie an dieser Stelle nicht verwenden. Aufgezählt werden alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Werden zusammengesetzte Zutaten verwendet, sind diese einzeln aufzuschlüsseln. Wird eine Zutat in der Bezeichnung genannt, durch grafische Darstellung hervorgehoben oder ist die Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung des Produktes, muss der Anteil dieser Zutat in Prozent angeben werden. Ebenso sind Allergene hervorzuheben.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Die Formulierung des Haltbarkeitsdatums ist vorgegeben („mindestens haltbar bis“ Monat/Jahr und ggf. Tag) und darf nicht abgewandelt oder abgekürzt werden. Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von über drei Monaten ist „mindestens haltbar bis Ende“ Monat/Jahr oder ggf. nur die Angabe des Jahres ebenfalls möglich. Aber Achtung: Die Losnummer muss dann verpflichtend angegeben werden. Lebensmittel, die mikrobiologisch sehr leicht verderben, wie zum Beispiel rohes Fleisch oder auch Rohmilch, sind mit einem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen. Die richtige Formulierung lautet „zu verbrauchen bis“ Tag/Monat/Jahr.

Weitere Informationen zum MHD finden Sie hier: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Produkten (alphacaps-healthcare.com)

Bei diesen Angaben handelt es sich nur um einen Teil der Pflichtkennzeichnungselemente. Wir helfen Ihnen gern, Ihr Produkt rechtskonform zu deklarieren. Melden Sie sich jederzeit bei uns!



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